Wer viel im Freien arbeitet, riskiert ungeschützt chronische Lichtschäden an der Haut. Die häufigste Form ist die aktinische Keratose. Neuerdings kann die Hauterkrankung als Berufskrankheit anerkannt und dadurch die hautärztliche Versorgung der Betroffenen deutlich verbessert werden.

Aktinische Keratosen wurden lange Zeit als „Alterserscheinung“ bagatellisiert. „Heute setzt sich jedoch zunehmend die Erkenntnis durch, dass es sich um eine behandlungsbedürftige chronische Hauterkrankung handelt“, berichtet Priv.-Doz. Dr. Holger Petering. Ursache der Hauttumore ist eine jahrelange UV-Exposition, die vor allem an den „Sonnenterrassen“ im Gesicht, an der unbehaarten Kopfhaut und an Unterarmen und Händen zu Lichtschäden an der Haut führt, weiß der Hautarzt aus Hildesheim.

Aktinische Keratosen machen sich durch raue, verhornte, rötlich-bräunliche Hautstellen bemerkbar, die manchmal jucken und bluten können. Oft treten mehrere Hauttumore auf oder breiten sich zu flächigen, krustigen Hautveränderungen aus. „In 10 bis 30 Prozent der Fälle entwickelt sich aus einer aktinischen Keratose ein Plattenepithelkarzinom, das in tiefere Hautschichten wuchert, in Lymphknoten und andere Organe streuen und lebensbedrohlich werden kann“, warnt Dr. Petering. Der Verlauf lässt sich jedoch nicht vorhersagen, zudem sind die Übergänge zwischen aktinischen Keratosen und Hautkrebs fließend.

„Aktinische Keratosen sollten daher frühzeitig behandelt werden“, betont der im Berufsverband der Deutschen Dermatologen sowie im Netzwerk Onkoderm e. V. engagierte Hautkrebsexperte.

Deshalb sollten verdächtige Hautveränderungen unbedingt dem Dermatologen vorgestellt werden. Da die Hauttumore anfänglich leicht übersehen werden, sollte man zudem das regelmäßige Hautkrebsscreening beim Hautarzt in Anspruch nehmen.

Besonders gefährdet sind Menschen, die viel im Freien arbeiten, wie Beschäftigte im Baugewerbe, in der Landwirtschaft, in der Seefahrt oder auch Bademeister. „Ausgedehnte oder an mehreren Stellen aufgetretene aktinische Keratosen sowie ein Plattenepithelkarzinom kann bei solchen Berufsgruppen neuerdings als Berufskrankheit anerkannt werden“, berichtet Dr. Petering. Ein Verdacht wird im Rahmen eines Gutachtens anhand umfangreicher Kriterien geprüft. Dazu zählt beispielsweise, dass der Patient mindestens 15 Jahre lang bei seiner beruflichen Tätigkeit einer relevanten UV-Dosis ausgesetzt war.

Bei einer Anerkennung als Berufskrankheit (BK Nr. 5103) übernimmt die Berufsgenossenschaft alle notwendigen Kosten für die hautärztliche Versorgung, auch für manche Therapieverfahren, die im Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung nicht enthalten sind.

Aktinische Keratosen lassen sich in der Regel gut behandeln, so Dr. Petering. Hierfür steht ein breites Spektrum an Behandlungsmöglichkeiten zur Verfügung, das von der Kryotherapie über die Laserbehandlung bis zu Gelen und Cremes mit unterschiedlichen Wirkstoffen reicht.

Bei großflächigen Befunden lassen sich nach der Erfahrung des Hautarztes mit der Photodynamischen Therapie (PDT) besonders gute Ergebnisse erzielen. Dazu wird zunächst an den betroffenen Hautarealen ein Wirkstoff auftragen, der Tumorzellen lichtempfindlich macht, so dass sie durch eine anschließende Bestrahlung mit speziellem, kaltem Rot- oder auch Grünlicht gezielt zerstört werden. Dabei werden auch aktinische Schädigungen erfasst, die mit bloßem Auge noch nicht sichtbar sind. Die Kosten werden von den gesetzlichen Krankenversicherungen in der Regel nicht übernommen, von den Berufsgenossenschaften jedoch getragen. Heute werden häufig verschiedene Behandlungsverfahren kombiniert, berichtet Dr. Petering. So kann beispielsweise großflächig eine PDT durchgeführt werden und einzelne Hautstellen werden zusätzlich mit einer Creme oder einem wirkstoffhaltigen Pflaster behandelt, um das Immunsystem zu mobilisieren, die Tumorzellen zu zerstören.

Im Anschluss an die Behandlung übernehmen die Berufsgenossenschaften auch die Kosten für engmaschige Kontrolluntersuchungen. Denn bei aktinischen Keratosen handelt es sich um eine chronische Hauterkrankung: An der lichtgeschädigten Haut kann es immer wieder zu Hauttumoren kommen. Auch die Ausgaben für Sonnenschutzpräparate trägt die Berufsgenossenschaft. Sonnenschutz sei allerdings nicht erst geboten, wenn bereits Hautschäden aufgetreten sind, betont der Hautarzt. Schon Berufsanfänger sollten umfassend geschult und über die Notwendigkeit konsequenter Lichtschutzmaßnahmen aufgeklärt werden.

Quelle: BVDD