„Ein Auflichtmikroskop/Dermatoskop ist keine beleuchtete Lupe – es ist ein Präzisionsinstrument, das dank justierbarem Abstand, spezieller Kontaktplatte und Kontaktmedium die Diagnostik pigmentierter und nichtpigmentierter Hauttumore grundlegend verbessert, und den Patienten unnötige Operationen erspart.“ Mit dieser Darstellung sind eine Reihe von Experten für die Dermatoskopie einer Darstellung des Nachrichtenmagazins DER SPIEGEL entgegengetreten.

Auf die rhetorische Frage „Ist die Arzt-Kontrolle mit beleuchteter Lupe eine Leistung, für die der Patient extra zahlen muss?“ gab der ausgebildete Anästhesist und Spiegel-Gesundheitsredakteuer Dennis Ballwieser Ende Juli im Hamburger Nachrichtenmagazin den Lesern eine klare Anwort. „Zur Früherkennung gehört allerdings nur der Blick des Arztes mit bloßem Auge auf die Haut. Kommt dem Dermatologen dabei etwas komisch vor, kann er ein Hilfsmittel zur Hand nehmen, ein Dermatoskop. Unter der beleuchteten Lupe, die auf die mit wenigen Spritzern Öl befeuchtete Haut aufgesetzt wird, kann der Hautarzt besser zwischen harmlosen Muttermalen und verdächtigen Veränderungen unterscheiden.“

Solange der Arzt auf der Haut des Patienten nichts Merkwürdiges beobachtet, gehöre das zur Früherkennung. „In dem Moment aber, wo ihm etwas auffällt und er deshalb zum Dermatoskop greift, zählt das offiziell bereits zur Behandlung des Patienten – eine kurative Leistung,“ argumentiert der schreibende Narkose-Arzt.

Er folgt damit im Duktus einer Falschdarstellung, die der Igel-Monitor des Medizinischen Dienstes Bund der Krankenkassen in seinem Igel-Monitor vorgezeichnet und auf Druck des Berufsverbandes der Deutschen Dermatologen nur wenige Tage vor Erscheinen des Spiegel-Beitrags förmlich zurückgezogen hatte.

In der auf Initiative des Lübecker Dermatologen PD Dr. Jürgen Kreusch verfassten Klarstellung heißt es: „Nicht nur das verwendete Instrument, vor allem die Beurteilung der Befunde und die daraus abgeleitete Diagnose sind das Entscheidende. Dies ist ein der histologischen („feingeweblichen“) Diagnostik vergleichbarer Vorgang.“ Die sichere Diagnosefindung müsse im Rahmen der Weiterbildung „wie in der Histologie erlernt und immer wieder geübt werden“.

Die Autoren verweisen darauf, dass zur Dermatoskopie bis heute mehr als 1.500 wissenschaftliche Arbeiten veröffentlicht worden sind. Demnach ermögliche die Auflichtmikroskopie bzw. Dermatoskopie nicht nur eine verbesserte Erkennung von Hautkrebs, sondern auch 10 bis 50 Mal häufiger als die Blickdiagnostik den Ausschluss des Verdachts auf Bösartigkeit. Dem Patienten könnten so unnötige Operationen, den Krankenkassen zusätzliche Kosten erspart werden.

Nach Angabe der Autoren wurde diese Technik bereits vor etwa 30 Jahren in Österreich und Deutschland entwickelt und erlaubt die Beurteilung von Strukturen auch tieferer Hautschichten, die mit dem bloßen Auge nicht erkennbar sind.

Kreusch und seine Kollegen verweisen weiter darauf, dass viele Dermatologen weltweit heute für ihre Patienten mit weiterentwickelten Instrumenten arbeiten, die im Vergleich zu einer Lupe eine noch höhere optische Leistungsfähigkeit, elektronische Speicherung und Auswertung der gewonnenen Bilder gewährleisten.

Die internationale Anerkennung und Bedeutung der Dermatoskopie unterstreichen die seit 2001 durchgeführten Weltkongresse in Rom, in Neapel (2006), in Barcelona (2009) und in Brisbane (2012). Veranstalter ist die International Dermoscopy Society, eine wissenschaftliche Gesellschaft mit mehr als 2500 Mitgliedern in 100 Ländern der Welt.

Die Begriffe Auflichtmikroskopie und Dermatoskopie werden in der laufenden Auseinandersetzung synonym verwendet. Der Untersuchungsmethode wird in den zuständigen Gremien der Selbstverwaltung der Gesetzlichen Krankenversicherung bislang die Aufnahme in die amtliche Gebührenordnung verweigert, ihr Einsatz beim Hautkrebsscreening sogar ausdrücklich abgelehnt. In der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) hingegen ist sie als privatärztliche Leistung gelistet und kann als Wunsch- und Selbstzahlerleistung auch von gesetzlich Krankenversicherten in Anspruch genommen werden.

Der BVDD hatte bereits in der Auseinandersetzung mit dem MDS darauf hingewiesen, dass auch das Hautkrebsscreening über viele Jahre von den Krankenkassen nicht anerkannt, als Selbstzahlerleistung diffamiert und erst 2008 in den Katalog der Kassenleistungen eingeführt worden ist.

Quelle: BVDD