Nach den neuesten Informationen des Spitzenverbandes der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) wurden im Vorjahr 19.210 Fälle mit Verdacht auf eine berufsbedingte Hauterkrankung dem Unfallversicherungsträger angezeigt. Damit steht diese Krankheitsgruppe mit Abstand an der Spitze aller gemeldeten Berufskrankheiten, wie der Verband deutscher Betriebs- und Werksärzte (VDBW) kürzlich bekannt gab. Zu den berufsbedingten Hauterkrankungen zählen schwere oder häufig wiederkehrende Haut- und Handekzeme sowie allergische Reaktionen. Mit 586 im Jahre 2009 vom Versicherungsträger anerkannten berufsbedingten Hauterkrankungen nehmen diese Erkrankungen auch den Spitzenplatz der häufigsten Berufskrankheiten ein, die „zur Unterlassung aller schädigenden beruflichen Tätigkeiten gezwungen haben“. Mit anderen Worten: Die Betroffenen konnten ihren Beruf nicht mehr ausüben.
Vor diesem Hintergrund ist nach Darstellung der Berufsgenossenschaften eine effektive Prävention von berufsbedingten Hauterkrankungen dringend nötig. „In den meisten der gemeldeten Fälle könnte das Einhalten simpler Präventivmaßnahmen, etwa das Tragen von Handschuhen, ein Ausbrechen von Hautkrankheiten verhindern“, betont Dr. Annette Wahl-Wachendorf, Fachärztin für Arbeitsmedizin und Präsidiumsmitglied des Verbands deutscher Betriebs- und Werksärzte (VDBW).
Hautkrankheiten kommen besonders häufig in Berufsfeldern vor, in denen mit Chemikalien und Wasser gearbeitet wird. Einige Berufsgruppen sind daher betroffen. Spitzenreiter unter den Unfallversicherungsträgern mit den meisten gemeldeten Hauterkrankungen ist nach Angaben der DGUV die Berufsgenossenschaft (BG) für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege. Weit über ein Viertel aller Fälle mit Verdacht auf eine berufsbedingte Hauterkrankung (5.326 von 19.210) kam aus den Reihen dieser BG. Die hier gemeldeten Arbeitnehmer arbeiten in Pflegeberufen, als Reinigungspersonal und im Friseurhandwerk – allesamt Tätigkeiten, bei denen die Angestellten mit diversen Reinigungs- oder Pflegeprodukten sowie Shampoos, Haarsprays, Haarfarben und nickelhaltigen Instrumenten in Kontakt kommen. Desweiteren sind besonders die BG Nahrungsmittel und Gaststätten (2.462 Anzeigen auf Verdacht einer berufsbedingten Hauterkrankung) betroffen. Das Feuchtklima in Küchen gilt hier als besonderer Risikofaktor.
Auch die BG Metall (2.016 Anzeigen), die BG Bauwirtschaft (1.415) sowie die BG Energie, Textil und Elektro (1.160) belegen die ersten fünf Ränge unter den Berufsgenossenschaften mit der höchsten Quote an angezeigten Hauterkrankungen.
Besonders Kontaktallergien sind bei den berufsbedingten Erkrankungen der Haut weit verbreitet. Sie beginnen in der Regel mit harmlos erscheinenden Ekzemen, später bilden sich Risse und Schuppen – häufig eine Eintrittspforte für Allergene und Schadstoffe. Im weiteren Verlauf entwickelt sich dann eine Kontaktallergie, die zu einer vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit oder zur Aufgabe des Berufes führen kann.
In Berufen der chemischen Industrie sowie im Baugewerbe kann auch verstärkt Hautkrebs auftreten. Laut DGUV-Bericht wurden im Jahr 2009 198 Hautkrebsfälle mit Verdacht einer Berufskrankheit gemeldet. In 18 Fällen wurde der Krebs als Berufskrankheit anerkannt, wovon allein die Bauwirtschaft 15 Fälle verzeichneten.
In der Fachliteratur gehen mit dem Problemfeld vertraute Dermatologen von einer hohen Dunkelziffer bei berufsbedingten Hauterkrankungen aus: Die Zahl der nicht gemeldeten Erkrankungen könne zehn bis fünfzig Mal höher sein als angezeigt. Ein Grund für diese statistische Unschärfe könnte sein, dass Betroffene aus Angst vor Arbeitsplatzverlust eine entsprechende Meldung an den Unfallversicherungsträger ablehnen.
Quelle: BVDD
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