Hauttumoren werden in der Regel chirurgisch entfernt. Wer an einem Basalzellkarzinom oder Plattenepithelkarzinom erkrankt, hat häufig schon ein höheres Lebensalter erreicht. Ist eine operative Tumorentfernung bei diesen Formen des hellen Hautkrebses möglicherweise, weil zu belastend, bei betagten Senioren noch sinnvoll?

Eine operative Tumorentfernung bei hellem Hautkrebs ist auch in hohem Alter noch möglich

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Heller Hautkrebs entwickelt sich vor allem an den Sonnenterrassen im Gesicht, an den Ohren oder an der unbehaarten Kopfhaut. Ursache ist eine jahrzehntelange UV-Belastung der Haut. Viele Patienten, die an hellem Hautkrebs erkranken, haben daher bereits ein hohes Lebensalter erreicht. Eine Entfernung der langsam wachsenden Tumoren wird dann oft für „unnötig“ oder „zu belastend“ gehalten.

„Eine medizinisch indizierte Behandlung eines Hauttumors sollte einem Patienten jedoch nicht aufgrund seines höheren Alters vorenthalten werden“, sagt Priv.-Doz. Dr. Holger Petering, Hautarzt in Hildesheim. Denn viele Senioren erfreuen sich ansonsten bester Gesundheit und haben noch zahlreiche Lebensjahre zu erwarten.

Bleibt ein Plattenepithelkarzinom, das anfänglich wie eine harmlose Hautkruste aussieht, unbehandelt, kann es immer wieder bluten, sich zunehmend ausdehnen, in die Lymphknoten streuen, Metastasen in entfernten Organen bilden und damit lebensbedrohlich werden. Vor allem bei einer Tumordicke von mehr als zwei Millimeter ist dieses Risiko erhöht.

Behandlung je früher, je besser

Eine weitere Form des hellen Hautkrebses ist das Basalzellkarzinom, das sich als hautfarbener, knotiger Tumor, der von rötlichen Äderchen durchzogen sein kann, oder als Ekzem-ähnlicher Fleck bemerkbar macht. Dieser Krebs bildet zwar nur extrem selten Metastasen, kann jedoch im weiteren Verlauf in das umliegende Gewebe wuchern oder Knorpel und Knochen zerstören.

Beide Formen des hellen Hautkrebses sollten deshalb behandelt werden – „je früher, desto besser“, betont Dr. Petering. Je kleiner der Tumor ist, desto schonender sei in der Regel die Therapie. Unklare Hautveränderungen, die nicht abheilen wollen, sollten daher nicht als „Alterserscheinung“ bagatellisiert, sondern frühzeitig einem Hautarzt vorgestellt werden. Um sicherzugehen, dass nichts übersehen wird, sollte zudem das regelmäßige Hautkrebsscreening beim Dermatologen in Anspruch genommen werden.

Standardtherapie eines Plattenepithel- oder Basalzelkarzinoms ist die operative Entfernung. Wird der Tumor frühzeitig erkannt, ist dies in der Regel sicher und zuverlässig möglich.

Wie belastend ein operativer Eingriff für den Patienten ist, hängt unter anderem davon ab, wie ausgedehnt der Befund ist oder wo er lokalisiert ist, ob eine örtliche Betäubung ausreicht oder eine Vollnarkose erforderlich wird, ob der Eingriff stationär oder ambulant durchgeführt werden kann. „Insbesondere bei älteren Patienten ist für die Therapieentscheidung der Allgemeinzustand zu berücksichtigen“, so Dr. Petering. So kann es beispielsweise bei Patienten, die blutverdünnende Medikamente erhalten, bei einem operativen Eingriff zu vermehrten Blutungen kommen, bei Diabetikern kann die Wundheilung beeinträchtigt sein oder Patienten mit einer geschwächten Immunabwehr tragen ein erhöhtes Infektionsrisiko. Nutzen und Risiken einer chirurgischen Tumorentfernung sollten daher individuell abgewogen werden, empfiehlt der Hautkrebsexperte. Als Alternative zu einem operativen Eingriff könne eine Strahlentherapie erwogen werden, so Dr. Petering. Diese wird ebenfalls durchgeführt, wenn ein Tumor nicht restlos entfernt werden kann.

Bei oberflächlichen Basalzellkarzinomen kann der Hautarzt beispielsweise eine photodynamische Therapie (PDT) anbieten. Dabei wird ein Wirkstoff auf die betroffenen Hautareale aufgetragen, der sich in Tumorzellen anreichert und diese besonders lichtempfindlich macht, sodass sie durch spezielles Rotlicht gezielt zerstört werden können.

Bei oberflächlichen Basalzellkarzinomen kann auch eine lokale Immuntherapie mit dem Wirkstoff Imiquimod oder eine lokale Chemotherapie mit dem Wirkstoff 5-Fluorouracil versucht werden. Diese Medikamente werden allerdings vom Patienten oder einem Angehörigen selbst angewendet. Dabei müsse die korrekte Durchführung sichergestellt sein, betont Dr. Petering. Mögliche Behandlungsoptionen sollten im Einzelfall mit dem Patienten und gegebenenfalls auch mit den Angehörigen detailliert besprochen werden, rät der Hautarzt.

Quelle: BVDD