Nicht jeder kleine Unfall oder jede kleine Verletzung muss bleibende Erinnerungen hinterlassen. Was viele nicht wissen: Unfall ist nicht gleich Unfall. Bei Betriebsunfällen tritt die Betriebsunfallversicherung ein – und die bezahlt anders als die gesetzliche Krankenversicherung – vielfach zum Beispiel auch eine notwendige Laserbehandlung.

„Die Narbenbehandlung nach Betriebsunfällen liegt in der Regel in den Händen der hierfür zugelassenen Durchgangsärzte, die sich in erster Linie aus Chirurgen rekrutieren“, erläutert Dr. Arno Köllner vom Berufsverband der Deutschen Dermatologen. Allerdings kennt der Duisburger Dermatologe aus seinem Berufsalltag eine Reihe von Fällen, in denen nachfolgend eine Narbentherapie beim Dermatologen notwendig wird etwa, wenn eine Wundheilungsstörung korrigiert werden muss. Die Zuweisung an den Dermatologen erfolgt in solch einem Fall über den Durchgangsarzt, der die Behandlung und Abrechnung von Betriebsunfällen regelt.

„Allerdings können sich auch Patienten mit einer Narbe nach Wundausheilung beim Dermatologen vorstellen, um mit einer Laserbehandlung das Narbengewebe zu reduzieren. Der Dermatologe muss sich dann mit der zuständigen Berufsgenossenschaft auseinandersetzen und eine Behandlungserlaubnis erbitten“, erklärt der Spezialist für Berufsdermatologie. Im Übrigen sei die Übernahme von Narbenbehandlungen nach Arbeitsunfällen „weitaus großzügiger geregelt“ als in der gesetzlichen Krankenversicherung.

Obwohl nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung, wird im Einzelfall die Laserbehandlung einer Unfall-Narbe auch von der Krankenkasse übernommen werden. „Liegt eine medizinische Indikation für eine Laserbehandlung vor, so besteht die Möglichkeit des Antragsverfahrens bei der Krankenkasse“, sagt Köllner. Wenig aussichtsreich sei allerdings beispielsweise ein Antrag auf Kostenübernahme der Korrektur einer störenden, erhabenen Narbe etwa nach einem Bauchnabelpiercing.

Für solche Fälle hat der Gesetzgeber eine Regelung geschaffen: „Behandlungen, die aus Komplikationen bei Piercings, Tätowierungen oder auch Schönheits-OPs resultieren, sind grundsätzlich Selbstzahlerleistungen. Das gilt auch für alle lediglich kosmetisch störenden Narben“, weiß Köllner. Erst wenn eine Narbe als entstellend oder funktionsbeeinträchtigend anerkannt werde, übernähmen die Kassen die Kosten für die Korrektur.

Bevor es so weit kommt, kann jeder selbst versuchen, die Ausprägung einer Narbe, wenn nicht zu verhindern, so aber doch zu begrenzen. „Mit Silikonpflastern kann Druck auf das Gewebe ausgeübt werden, wodurch die Narbe flach gehalten werden kann. Menschen, die zu stark überschießender Bildung von Narbengewebe neigen, können auch auf ein Narbengel zurückgreifen, um die Narbe zu minimieren“, so der Rat des Dermatologen.

Quelle: BVDD