UV-Schutz am Arbeitsplatz
Bei Menschen, die viel im Freien arbeiten, kann die jahrelange UV-Belastung zu chronischen Lichtschäden der Haut bis hin zu Hautkrebs führen.
Bei Menschen, die viel im Freien arbeiten, kann die jahrelange UV-Belastung zu chronischen Lichtschäden der Haut bis hin zu Hautkrebs führen.
Wer viel im Freien arbeitet, riskiert ungeschützt chronische Lichtschäden an der Haut. Neuerdings kann die aktinische Keratose als Berufskrankheit anerkannt werden.
Bildnachweis: Mieske/pixelio.de Ein aktuelles Urteil des Sozialgerichts Aachen (Az. S 6 U 63/10) sorgt für Furore. Die Richter gaben einem inzwischen im Ruhestand lebenden Dachdecker Recht, der bislang vergeblich die Behandlung „aktinischer Keratosen“ (aK) weil berufsbedingt als Versicherungsfall bei seiner Berufsgenossenschaft geltend gemacht hatte. Nach § 9 Abs. 2 SGB VII haben im konkreten Weiterlesen