Hautkrebs als Berufskrankheit?
Bildnachweis: Mieske/pixelio.de Ein aktuelles Urteil des Sozialgerichts Aachen (Az. S 6 U 63/10) sorgt für Furore. Die Richter gaben einem inzwischen im Ruhestand lebenden Dachdecker Recht, der bislang vergeblich die Behandlung „aktinischer Keratosen“ (aK) weil berufsbedingt als Versicherungsfall bei seiner Berufsgenossenschaft geltend gemacht hatte. Nach § 9 Abs. 2 SGB VII haben im konkreten Weiterlesen